25.09.2022 14:55:38

Berlin will keine EU-Bürger mehr an Spitze russischer Staatskonzerne

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Bürger sollen nach dem Willen der Bundesregierung keine Spitzenposten in russischen Staatskonzernen mehr bekleiden dürfen. Das geht aus einem Vorschlag aus Berlin für neue Sanktionen gegen Russland hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt. Hintergrund dürfte vor allem der Fall von Ex-Kanzler Gerhard Schröder sein, der jahrelang Aufsichtsratschef des russischen Ölkonzerns Rosneft war. Zunächst hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Zudem dringt die Bundesregierung in dem Papier auf die Umsetzung des globalen Preisdeckels für Ölimporte aus Russland, für den sich bereits die G7-Staaten wirtschaftsstarker Demokratien stark machen, sowie für ein Verbot, mit russischen Firmen im Bereich der Kernenergie zusammenzuarbeiten. Auch soll es den Vorschlägen zufolge verboten werden, Immobilien in der EU an Russen zu verkaufen. Zudem sollen weitere Personen mit EU-Einreisesperren belegt und ihre Vermögen in der Europäischen Union eingefroren werden.

Die EU-Staaten hatten sich nach der angekündigten Teilmobilisierung Russlands im Krieg gegen die Ukraine darauf verständigt, weitere Sanktionen gegen Moskau zu verhängen. Die EU-Kommission führte am Wochenende Gespräche mit Vertretern der 27 Länder, um deren Prioritäten auszuloten. Der deutsche Botschafter war am Samstag zum Gespräch geladen.

Nun arbeitet die Brüsseler Behörde einen konkreten Vorschlag für das Sanktionspaket aus, über den die Botschafter der EU-Staaten dann am Mittwoch beraten könnten. Sanktionen müssen in der EU einstimmig beschlossen werden.

Mit Blick auf die Posten in den Führungsgremien russischer Staatskonzerne heißt es in dem deutschen Papier, die russische Regierung versuche schon lange, über die gut bezahlten Jobs für EU-Bürger unzulässigen politischen Einfluss auf die EU-Staaten zu gewinnen. Dieser "strategischen Korruption" solle ein Ende gesetzt werden. Das Verbot soll dem Papier zufolge nicht für europäische Tochtergesellschaften der russischen Staatsunternehmen gelten./wim/DP/he

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