01.07.2014 22:16:58

Badische Zeitung: Internet-Pöbeleien / Rohe Sitten im Netz Kommentar von Thomas Fricker

Freiburg (ots) - Der Bundesgerichtshof (hat) die anonyme Nörgelpraxis jetzt bestätigt - mit einem Argument, das sticht: Wenn die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist, und Zivilklagen, sagen wir wegen Rufschädigung, dort nicht für gewichtig genug befunden werden, um das Recht auf Anonymität aufzuheben, darf ein oberstes Gericht nicht einfach das Gegenteil beschließen. Aktiv werden dürfte der Gesetzgeber. Allerdings wäre auch der gut beraten, die Finger von einer Verschärfung des sogenannten Telemediengesetzes zu lassen. Werden Persönlichkeitsrechte gravierend verletzt, steht das Strafrecht bereit. Mit dessen Hilfe lässt sich schon heute die Anonymität im Internet knacken. Unterhalb dieser Schwelle gilt es, Stänkereien zu ertragen - und auf die Wiederkehr guter Sitten auch im Netz zu hoffen. http://mehr.bz/khsts149

OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2

Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 redaktion@badische-zeitung.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!