09.07.2018 06:29:45
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AUSBLICK/Fresenius und Ex-Übernahmeziel Akorn treffen sich vor Gericht
Von Britta Becks
FRANKFURT (Dow Jones)--Showdown zwischen Fresenius und dem ehemaligen Übernahmeziel Akorn: Nachdem der Gesundheitskonzern die geplante Übernahme des Generikaherstellers Ende April wegen seiner Einschätzung nach schwer wiegender Verstöße des US-Unternehmens gegen Vorgaben der US-Gesundheitsbehörde FDA zur Datenintegrität in der Produktentwicklung hat platzen lassen, wird nun ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob der DAX-Konzern Akorn vielleicht doch übernehmen muss. Denn Akorn pocht auf den Vollzug der Transaktion und will dies auf juristischem Wege durchsetzen. Erster Verhandlungstag vor dem zuständigen Court of Chancery im US-Bundesstaat Delaware ist Montag, der 9. Juli.
Eigentlich hatte Fresenius mit dem US-Generikahersteller große Pläne. Mit dem Zukauf sollte die auf Infusionsprodukte und klinische Ernährung spezialisierte Sparte Kabi gestärkt und neue Vertriebswege in den USA erschlossen werden. Doch dann sah sich Fresenius durch anonyme Hinweise veranlasst, eine unabhängige Untersuchung wegen mutmaßlicher Verstöße seitens Akorn gegen FDA-Vorgaben einzuleiten. Diese Untersuchungen lieferten laut Fresenius Belege für entsprechendes Fehlverhalten bei Akorn. In Anbetracht dessen sah sich Fresenius gezwungen, die geplante Übernahme, die mit 4,75 Milliarden US-Dollar die bislang zweitgrößte der Unternehmensgeschichte geworden wäre, zu den Akten zu legen.
Akorn wiederum war damit nicht einverstanden und klagte umgehend auf Vollzug der Übernahme. Akorn argumentierte damals, dass Fresenius zum Vollzug der Übernahmevereinbarung verpflichtet sei, weil alle Vollzugsvoraussetzungen der Übernahmevereinbarung mit Ausnahme der Freigabe durch die US-Fusionskontrollbehörde FTC erfüllt seien. Die Untersuchung habe nichts zutage gefördert, was sich materiell belastend auf das Geschäft von Akorn auswirken würde. Es gebe somit keine Basis für die Beendigung der Transaktion. Im übrigen sei die Untersuchung keine Vollzugsbedingung für den Deal.
Fresenius sieht mehrere Vollzugsbedingungen nicht erfüllt
Fresenius wiederum führt ins Feld, dass der Konzern gleich mehrere Vollzugsbedingungen als nicht erfüllt ansieht, darunter die sogenannte Richtigkeit der Zusicherung ("representations and warranties"), die auch all das berührt, was nicht im Rahmen der Due Diligence bei einem Wettbewerber geprüft werden kann. Bei Akorn betrifft dies beispielsweise die Medikamenten-Forschung und -Entwicklung. Zudem hatte sich Akorn vertraglich verpflichtet, Fresenius angemessenen Zugang zu Informationen zu gewähren, und sein Geschäft nach Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung ordentlich weiterzuführen. Beides sieht Fresenius als nicht gegeben an.
Die Absage der geplanten Akquisition von Akorn sei im besten Interesse der Aktionäre, hatte Fresenius-Konzernchef Stefan Sturm das Vorgehen des Bad Homburger Konzerns während der Telefonkonferenz für Analysten zu den Erstquartalszahlen verteidigt. Die Untersuchungen hätten aufgedeckt, dass Akorn wiederholt und bewusst gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität verstoßen habe. Fresenius sei zwar bereit gewesen, Akorn Gelegenheit zu geben, die eigene Prüfung abzuschließen und Fresenius zusätzliche Informationen bereitzustellen. Dass Akorn dieses Angebot abgelehnt habe, spreche in seinen Augen jedoch Bände, so Sturm.
Anders als von Akorn behauptet, habe die Absage der Übernahme auch nicht das Geringste mit der schlechten operativen Performance von Akorn seit Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung zu tun, sondern einzig und allein mit den aufgedeckten Verstößen, versicherte der Fresenius-Chef. Die Probleme bei Akorn seien eben nicht nur einfach operativer Natur, sondern würden den Kern des Unternehmens betreffen und seien derart schwerwiegend, dass es Jahre dauern würde, sie aus der Welt zu schaffen, führte Sturm weiter aus. Und eben dazu ist Fresenius - auch um des eigenen Rufes Willen - offenbar nicht bereit.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/brb/cbr
(END) Dow Jones Newswires
July 09, 2018 00:30 ET (04:30 GMT)
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