07.09.2022 19:09:38

APA ots news: OMV: Sonderprüfung abgeschlossen

Wien (APA-ots) -

* Untersuchungsbericht findet Prozessabweichungen in allen drei

Teiluntersuchungen

* Untersuchungsbericht sieht aber keine ausreichende rechtliche

Grundlage für einklagbares Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden

Rainer Seele

* Aufsichtsrat wird HV Entlastung vorschlagen

Die vom OMV Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung im Zusammenhang

mit einem möglichen Fehlverhalten des ehemaligen

Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele durch die deutsche

Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und die österreichische Kanzlei hba ist

abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht wurde heute dem Aufsichtsrat

präsentiert.

Untersucht wurden mögliche Pflichtverletzungen und daraus

resultierende mögliche Schadenersatzansprüche gegen den früheren

Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele in folgenden Bereichen: 1)

Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft, 2)

Abschluss eines Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein

Zenit St. Petersburg im Jahr 2018 sowie 3) die Änderungen der

Gaslieferverträge mit Gazprom Export im Jahr 2018.

Keine ausreichende rechtliche Grundlage für einklagbares

Fehlverhalten

Laut dem im Aufsichtsrat präsentierten und diskutierten

Untersuchungsbericht hat der frühere Vorstandsvorsitzende der OMV

Rainer Seele bei Gasliefervertragsänderungen im Jahr 2018 im Rahmen

seiner Ermächtigungen gehandelt. Hinweise auf Abweichungen von

unternehmensinternen Vorgaben fanden sich beim Abschluss einer

Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft und beim Abschluss

des Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein Zenit St.

Petersburg. Dennoch gehen die Rechtsexperten davon aus, dass beide

Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, erläutert

Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba: "Trotz

festgestellter Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben ist

es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des

Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen." Dementsprechend stehe auch einer

Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung

nichts entgegen, so Zink.

Keine Schadenersatzklage

Der Aufsichtsrat hat daher nach ausführlicher Diskussion

beschlossen, von einer Schadenersatzklage gegen Rainer Seele

abzusehen.

Aufsichtsratsvorsitzender Mark Garrett: "Wir haben die Vorwürfe

sehr ernst genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der

Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung der Rechtsexperten und wird

aus aktueller Sicht keine Klage beauftragen und der kommenden

Hauptversammlung die Entlastung des Ex-Vorstandsvorsitzenden

vorschlagen.

Die Prüfergebnisse zeigen aber auch einen nachlässigen Umgang des

ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen

Compliance- und Verhaltensregeln der OMV, die der Aufsichtsrat der

OMV nicht duldet. Es war daher auch richtig und wichtig, eine

umfassende Prüfung der Vorwürfe als klares Signal dafür

einzuleiten, dass in der OMV ein derartiges Verhalten keinen Platz

hat. In diesem Zuge haben wir die internen Regeln dahingehend

verschärft, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale

Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern."

Rückfragehinweis:

OMV Aktiengesellschaft

Andreas Rinofner

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OTS0182 2022-09-07/19:04

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