07.09.2022 19:09:38
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APA ots news: OMV: Sonderprüfung abgeschlossen
Wien (APA-ots) -
* Untersuchungsbericht findet Prozessabweichungen in allen drei
Teiluntersuchungen
* Untersuchungsbericht sieht aber keine ausreichende rechtliche
Grundlage für einklagbares Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden
Rainer Seele
* Aufsichtsrat wird HV Entlastung vorschlagen
Die vom OMV Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung im Zusammenhang
mit einem möglichen Fehlverhalten des ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele durch die deutsche
Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und die österreichische Kanzlei hba ist
abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht wurde heute dem Aufsichtsrat
präsentiert.
Untersucht wurden mögliche Pflichtverletzungen und daraus
resultierende mögliche Schadenersatzansprüche gegen den früheren
Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele in folgenden Bereichen: 1)
Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft, 2)
Abschluss eines Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein
Zenit St. Petersburg im Jahr 2018 sowie 3) die Änderungen der
Gaslieferverträge mit Gazprom Export im Jahr 2018.
Keine ausreichende rechtliche Grundlage für einklagbares
Fehlverhalten
Laut dem im Aufsichtsrat präsentierten und diskutierten
Untersuchungsbericht hat der frühere Vorstandsvorsitzende der OMV
Rainer Seele bei Gasliefervertragsänderungen im Jahr 2018 im Rahmen
seiner Ermächtigungen gehandelt. Hinweise auf Abweichungen von
unternehmensinternen Vorgaben fanden sich beim Abschluss einer
Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft und beim Abschluss
des Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein Zenit St.
Petersburg. Dennoch gehen die Rechtsexperten davon aus, dass beide
Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, erläutert
Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba: "Trotz
festgestellter Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben ist
es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des
Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen." Dementsprechend stehe auch einer
Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung
nichts entgegen, so Zink.
Keine Schadenersatzklage
Der Aufsichtsrat hat daher nach ausführlicher Diskussion
beschlossen, von einer Schadenersatzklage gegen Rainer Seele
abzusehen.
Aufsichtsratsvorsitzender Mark Garrett: "Wir haben die Vorwürfe
sehr ernst genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der
Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung der Rechtsexperten und wird
aus aktueller Sicht keine Klage beauftragen und der kommenden
Hauptversammlung die Entlastung des Ex-Vorstandsvorsitzenden
vorschlagen.
Die Prüfergebnisse zeigen aber auch einen nachlässigen Umgang des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen
Compliance- und Verhaltensregeln der OMV, die der Aufsichtsrat der
OMV nicht duldet. Es war daher auch richtig und wichtig, eine
umfassende Prüfung der Vorwürfe als klares Signal dafür
einzuleiten, dass in der OMV ein derartiges Verhalten keinen Platz
hat. In diesem Zuge haben wir die internen Regeln dahingehend
verschärft, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale
Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern."
Rückfragehinweis:
OMV Aktiengesellschaft
Andreas Rinofner
+43 1 40440-21357
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