26.05.2016 20:47:37
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Allgemeine Zeitung Mainz: Schlampig - Kommentar von Ralf Heidenreich zum Mindestlohn
Mainz (ots) - Die Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubs- und
Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden können, war
bislang einer der größten Streitpunkte bei der Umsetzung des Gesetzes
für Geringverdiener. Insofern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit
seinem Urteil nun ein Stück Klarheit geschaffen - wenn auch zum
Nachteil der Arbeitnehmer. Was wurde für ein Brimborium um die
Einführung des Mindestlohns gemacht. Nun dürften viele, die sich über
einen Aufschlag auf ihr kleines Salär eigentlich hätten freuen
sollen, nachträglich in die Röhre gucken. Man kann das Instrument an
sich kritisch sehen. Doch wenn ein Mindestlohn eingeführt wird, muss
er auch funktionieren. Das Votum der Bundesrichter zeigt indes, dass
das entsprechende Gesetz in wichtigen Teilen eben nicht funktioniert.
Schon als bei den überbordenden Dokumentationspflichten nachgebessert
werden musste, lag die Vermutung nahe, dass das
Bundesarbeitsministerium mit Andrea Nahles an der Spitze zuvor
schlampig gearbeitet hatte. Nach dem BAG-Urteil herrscht
diesbezüglich Gewissheit: Wie kann man einen solch zentralen Punkt
wie die Sonderzahlungen im Gesetz einfach vergessen? Oder aber die
Bundesregierung hat in dieser konfliktträchtigen Frage ganz bewusst
die Entscheidung den Gerichten überlassen; es wäre nicht das erste
Mal. Den Bundesrichtern indes kann man keinen Vorwurf machen. Sie
haben das getan, was eigentlich Sache des Gesetzgebers gewesen wäre
und mit ihrem Urteil eine Lohnuntergrenze genau definiert. Die Konsequenzen liegen auf der Hand: Viele Arbeitgeber im Niedriglohnbereich dürften ihre Sonderzahlungen künftig genau prüfen und entsprechend neu regeln.
und mit ihrem Urteil eine Lohnuntergrenze genau definiert. Die Konsequenzen liegen auf der Hand: Viele Arbeitgeber im Niedriglohnbereich dürften ihre Sonderzahlungen künftig genau prüfen und entsprechend neu regeln.
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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Peter Schneider Newsmanager Telefon: 06131/485980 desk-zentral@vrm.de
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