26.05.2016 20:47:37

Allgemeine Zeitung Mainz: Schlampig - Kommentar von Ralf Heidenreich zum Mindestlohn

Mainz (ots) - Die Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden können, war bislang einer der größten Streitpunkte bei der Umsetzung des Gesetzes für Geringverdiener. Insofern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil nun ein Stück Klarheit geschaffen - wenn auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Was wurde für ein Brimborium um die Einführung des Mindestlohns gemacht. Nun dürften viele, die sich über einen Aufschlag auf ihr kleines Salär eigentlich hätten freuen sollen, nachträglich in die Röhre gucken. Man kann das Instrument an sich kritisch sehen. Doch wenn ein Mindestlohn eingeführt wird, muss er auch funktionieren. Das Votum der Bundesrichter zeigt indes, dass das entsprechende Gesetz in wichtigen Teilen eben nicht funktioniert. Schon als bei den überbordenden Dokumentationspflichten nachgebessert werden musste, lag die Vermutung nahe, dass das Bundesarbeitsministerium mit Andrea Nahles an der Spitze zuvor schlampig gearbeitet hatte. Nach dem BAG-Urteil herrscht diesbezüglich Gewissheit: Wie kann man einen solch zentralen Punkt wie die Sonderzahlungen im Gesetz einfach vergessen? Oder aber die Bundesregierung hat in dieser konfliktträchtigen Frage ganz bewusst die Entscheidung den Gerichten überlassen; es wäre nicht das erste Mal. Den Bundesrichtern indes kann man keinen Vorwurf machen. Sie haben das getan, was eigentlich Sache des Gesetzgebers gewesen wäre
und mit ihrem Urteil eine Lohnuntergrenze genau definiert. Die Konsequenzen liegen auf der Hand: Viele Arbeitgeber im Niedriglohnbereich dürften ihre Sonderzahlungen künftig genau prüfen und entsprechend neu regeln.

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