adidas ADRs Aktie
WKN DE: A0MNCC / ISIN: US00687A1079
02.07.2014 09:49:30
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adidas macht bei Online-Beschränkungen einen Rückzieher
Von Natali Schwab
Produkte des Sportartikelherstellers adidas können künftig auch auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay verkauft werden. Der Konzern habe seine Internet-Vertriebsbedingungen geändert, erklärte das Bundeskartellamt in Deutschland am Mittwoch. Das Verfahren gegen adidas sei deshalb eingestellt worden.
adidas hatte vor rund zwei Jahren den Verkauf im Internet erheblich eingeschränkt - so durften nur autorisierte Händler die Produkte mit den drei Streifen direkt an den Endkunden verkaufen. Dadurch wollte adidas den Verkauf seiner Produkte kontrollieren - die Sportfachhändler hingegen wurden in ihren Verkaufsmöglichkeiten beschränkt. Denn dies bedeutete faktisch ein weitreichendes Verkaufsverbot über große Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay Marketplace, aber auch Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de.
Das Bundeskartellamt hatte nach einer ganzen Reihe von Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen äußerte die Behörde schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken. Daraufhin legte adidas eine Neufassung der E-Commerce-Bedingungen vor, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze entfiel. Zudem wurde den autorisierten Händlern freigestellt, adidas-Markenbegriffe als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung zu verwenden.
Dies sei gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern, erklärte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Auch die Verbraucher profitierten davon unmittelbar.
"Unsere Aufgabe ist es, in diesem dynamischen Umfeld Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten." Hersteller dürften bei der Auswahl ihrer Händler zwar bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. "Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten."
Das Verfahren gegen adidas sowie das noch laufende Verfahren gegen den Konkurrenten Asics seien Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen würden, erklärte Mundt.
Kontakt zum Autor: natali.schwab@wsj.com
DJG/nas/jhe
(END) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 03:50 ET (07:50 GMT)
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