21.11.2014 15:42:59
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Aachener Nachrichten: Kommentar: Kinder an die Macht / Warum das Familienwahlrecht so wichtig wäre / von Marco Rose
Auf ähnlich rigorose Ablehnung stoßen heute noch die Befürworter des Familienwahlrechts. Das würde Kindern nämlich tatsächlich Macht verschaffen: Könnten Eltern das Stimmrecht für ihre Kinder wahrnehmen, also pro Kind eine weitere Stimme abgeben, rückten die Belange von Familien schlagartig in den Fokus des politischen Geschäfts. Absurd? Von wegen!
Deutschland ist derzeit auf dem besten Weg in eine Rentnerrepublik. Das ist keine Polemik, sondern Fakt: Vor 50 Jahren kamen auf einen Rentner fast drei Berufstätige. Durch den demografischen Wandel hat sich dieses Verhältnis schon jetzt dramatisch geändert: Gut möglich, dass in einigen Jahrzehnten ein Rentner nur noch einem Arbeitnehmer gegenübersteht.
Und das hat ganz massive Auswirkungen auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Land: Eine Politik auf Kosten der Rentner ist schon heute tödlich für jede Bundesregierung. Künftig dürfte sich der Einfluss der Älteren auf Parteien und Politik noch deutlich steigern. Es ist zu befürchten, dass die vermögenden Ruheständler ihre Pfründe dann auf Kosten von Arbeitnehmern und Familien knallhart verteidigen.
Nochmals: Es geht in dieser Sache nicht darum, Generationen gegeneinander auszuspielen; auch Rentner haben schließlich Kinder und Enkelkinder, um deren Wohlergehen und Zukunft sie sich sorgen. Nein, dies ist schlicht eine Frage der gesellschaftlichen Balance. Die demografische Entwicklung droht ganz massiv, die Gewichte zu verschieben. Das ist gefährlich.
Das Familienwahlrecht könnte ein wichtiges Mittel werden, die Gesellschaft in der Balance zu halten. Kritiker führen dagegen vor allem juristische Argumente ins Feld. Tatsächlich aber halten namhafte Verfassungsrechtler wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog oder Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes für machbar. Schon der fraktionsübergreifende Antrag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus dem Jahr 2008 führt eindrucksvoll aus, warum juristische Vorbehalte gegen das Familienwahlrecht nicht stichhaltig sind.
Letztlich bleibt dies also eine politische, keine juristische Abwägung: Wollen wir eine Repu¬blik, in der alle Altergruppen an der Politik angemessen teilhaben können, dann führt an dem Familienwahlrecht früher oder später kein Weg mehr vorbei.
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