27.05.2016 17:27:41
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119. Deutscher Ärztetag Unabhängigkeit von Ethik-Kommissionen bewahren
Das Ärzteparlament forderte das Vorliegen einer zustimmenden Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission als zwingende Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Prüfung. Die Verordnungsermächtigung zur Bildung einer Bundes-Ethik-Kommission sei zu streichen. Bei Festhalten an der Verordnungsermächtigung sei mindestens zu fordern, dass die Bildung einer Bundes-Ethik-Kommission nicht ohne zeitliche Befristung, Bindung an tatbestandliche Voraussetzungen und Beteiligung des Bundesrates möglich ist. Der Ärztetag forderte zudem, dass die Registrierung der Ethik-Kommissionen transparent und interessenkonfliktfrei durch eine unabhängige, vorzugsweise im jeweiligen Bundesland zu bestimmende Stelle erfolgt. Außerdem müsse die Prüfung der Voraussetzungen für eine gruppennützige klinische Prüfung allei-nige Aufgabe der Ethik-Kommissionen sein.
Die Bundesärztekammer hatte im Rahmen der parlamentarischen Beratungen für ein Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ausführlich schriftlich Stellung zu dem Entwurf genommen. Die Stellungnahme kann im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/dow nloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/RegE_4.AMG.pdf heruntergeladen werden.
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