25.03.2014 20:14:00
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesverfassungsgericht/ZDF
Wenn das Verfassungsgericht den Anteil staatlicher und staatsnaher
Gremienmitglieder auf ein Drittel beschränkt, so akzeptiert es eben
doch deren starke Repräsentanz. Es kann aber nicht richtig sein, dass
Regierende, die Gegenstand kritischer Berichterstattung durch die
Sender sein sollen, genau diese Sender beeinflussen. Deshalb sollten
wie bereits im SWR und einigen anderen Sendern vorgelebt -
Staatsvertreter in Aufsichtsgremien höchstens eine kleine Minderheit
sein. Ministerpräsidenten haben dort gar nichts zu suchen.
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