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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung
Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt
Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung
04.05.2015 / 17:50
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München, 04.05.2015 - Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Bank
"Helaba International" erneut dazu, einem Anleger des Montranus-Fonds seine
Einlage zurückzuzahlen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erneut mit aktuellem Urteil vom
27.03.2015 einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger
Recht gegeben und die finanzierende Bank, die "Helaba Dublin
International", zur Rückzahlung von über 55.000,00 EUR an den Anleger
verurteilt. Hinzu kommt eine Verzinsung in Höhe von 5 %-Punkten über dem
Basiszinssatz.
Hintergrund ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger können
daher noch heute den Widerruf der Zeichnung erklären und die Rückzahlung
ihrer Einlage fordern. Zahlen muss die Bank "Helaba Dublin International",
eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über
ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" beteiligt.
"Die Einwände der Bank hat das Gericht zurückgewiesen und dem von uns
vertretenen Anleger Recht gegeben. Obwohl die Helaba mittlerweile
deutschlandweit von den Gerichten zur Rückzahlung verurteilt wird, stellt
sie sich weiterhin stur und weigert sich, die berechtigten Forderungen der
Anleger zu erfüllen. Wer sein Geld zurück will, sollte sich an eine auf
Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei wenden", so Rechtsanwalt
Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wir
raten den Anlegern dringend, jetzt tätig zu werden, denn mit weiterem
Zeitablauf droht Verwirkung einzutreten."
Bereits im Jahr 2012 hatte das OLG München entschieden, dass Anleger der
Montranus-Fonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, da die
Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte
dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm ihre Revision zurück. Der BGH
hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen - mit ihrer Rücknahme
verhinderte die Bank ein wegweisendes Urteil mit "Präzedenzwirkung". Die
Entscheidung des OLG München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit
bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene
Anleger haben so ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Um überprüfen zu lassen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, rät die Kanzlei
Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen
Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht
spezialisierte Kanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern
bundesweit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Maximilianstr. 35 C
80539 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Web: www.dr-greger.de
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