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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung

Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: MONTRANUS Medienfonds: Erneut verurteilt

Landgericht Nürnberg-Fürth Helaba zu Rückzahlung

04.05.2015 / 17:50

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München, 04.05.2015 - Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Bank

"Helaba International" erneut dazu, einem Anleger des Montranus-Fonds seine

Einlage zurückzuzahlen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erneut mit aktuellem Urteil vom

27.03.2015 einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger

Recht gegeben und die finanzierende Bank, die "Helaba Dublin

International", zur Rückzahlung von über 55.000,00 EUR an den Anleger

verurteilt. Hinzu kommt eine Verzinsung in Höhe von 5 %-Punkten über dem

Basiszinssatz.

Hintergrund ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger können

daher noch heute den Widerruf der Zeichnung erklären und die Rückzahlung

ihrer Einlage fordern. Zahlen muss die Bank "Helaba Dublin International",

eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über

ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" beteiligt.

"Die Einwände der Bank hat das Gericht zurückgewiesen und dem von uns

vertretenen Anleger Recht gegeben. Obwohl die Helaba mittlerweile

deutschlandweit von den Gerichten zur Rückzahlung verurteilt wird, stellt

sie sich weiterhin stur und weigert sich, die berechtigten Forderungen der

Anleger zu erfüllen. Wer sein Geld zurück will, sollte sich an eine auf

Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei wenden", so Rechtsanwalt

Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wir

raten den Anlegern dringend, jetzt tätig zu werden, denn mit weiterem

Zeitablauf droht Verwirkung einzutreten."

Bereits im Jahr 2012 hatte das OLG München entschieden, dass Anleger der

Montranus-Fonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, da die

Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte

dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm ihre Revision zurück. Der BGH

hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen - mit ihrer Rücknahme

verhinderte die Bank ein wegweisendes Urteil mit "Präzedenzwirkung". Die

Entscheidung des OLG München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit

bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene

Anleger haben so ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Um überprüfen zu lassen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, rät die Kanzlei

Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen

Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht

spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern

bundesweit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Maximilianstr. 35 C

80539 München

Tel.: 089 / 237 08 480

Fax: 089 / 237 08 4811

Web: www.dr-greger.de

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