Die Bestellung erfolgte im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung vom 13. November 2020 durch die Mehrheit der dort vertretenen Anleihegläubiger, wie KET am Dienstag mitteilte. Als gemeinsamer Vertreter sei KET allein berechtigt, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG wahrzunehmen.
Insbesondere werde KET die Forderungen aus der Anleihe im Insolvenzverfahren der Wirecard AG zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anleihegläubiger müssten ihre Forderungen somit nicht selbst anmelden und könnten die Anleihe weiterhin handeln, ohne irgendwelche Erklärungen im Insolvenzverfahren einreichen zu müssen, hieß es es weiter.
MÜNCHEN (Dow JOnes)
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