20.01.2024 16:00:00

Steuerrecht für Trader – Wichtige Entscheidung des Finanzgerichts

Kolumne

Der Fall eines Steuerpflichtigen, der bei einem ausländischen Broker sowohl Gewinne (253.000€) als auch Verluste (227.000€) verzeichnete, wirft einen Blick auf die steuerrechtlichen Herausforderungen, mit denen Privatpersonen konfrontiert sein können. Nachdem das Finanzamt eine Zahlung von 60 TEUR forderte, legte der Steuerpflichtige Einspruch ein und stellte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wie erwartet, lehnte das Finanzamt beides ab.

In der Folge entschied sich der Steuerpflichtige, vor das Finanzgericht zu ziehen und Klage zu erheben. Das Finanzamt widersprach der Klageablehnung und setzte den Streit vor Gericht fort. Das überraschende Ergebnis war, dass das Finanzgericht die Klage als zulässig erklärte und die Aussetzung der Vollziehung bewilligte. Somit wurde der Steuerpflichtige vorerst von der Zahlung der geforderten 60 TEUR befreit, bis die Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes geklärt ist.

Die Begründung des Finanzgerichts für diese Entscheidung legt den Fokus auf Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung. Die Richter sehen einen schweren Eingriff in das persönliche Vermögen des Steuerpflichtigen und betonen sein berechtigtes Interesse an einer Aussetzung der Zahlung. In diesem Kontext wird das Interesse des Steuerpflichtigen als höher eingestuft als das Interesse des Staates an der Steuergewinnung.

Ein weiterer Punkt, der in der Begründung hervorgehoben wird, ist die potenzielle Ungleichbehandlung zwischen der sofortigen Versteuerung von Gewinnen und der gestreckten Versteuerung von Verlusten. Dies könnte zu einem erheblichen Nachteil für den Steuerpflichtigen führen, insbesondere wenn er mit dem Traden aufhört, vorzeitig verstirbt oder ähnliche Umstände eintreten. Die Befürchtung besteht darin, dass Verluste möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt werden, was zu einer Benachteiligung des Steuerpflichtigen führen könnte.

Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Komplexität steuerrechtlicher Fragen, insbesondere im Kontext internationaler Finanzgeschäfte. Die Entscheidung des Finanzgerichts, die Klage zuzulassen und die Aussetzung der Vollziehung zu bewilligen, markiert vorläufig einen Sieg für den Steuerpflichtigen und stellt die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelungen zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkung  in Frage. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Verfahren weitergeht und welche Auswirkungen es auf die steuerrechtliche Praxis haben wird.

Hier geht´s zum vollständigen Beschluss vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz

In dem Beschluss wird auch auf das Verfahren vor dem Bundesverfassunfsgericht verwiesen (2 BvL 3/21), in dem es um eine allgemeinere Frage zur Verlustverrechnung von Aktien und ETFs geht.


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Roland Jegen ist seit über 10 Jahren an der Börse aktiv. Seit Anfang 2016 arbeitet er als Trading Experte bei WH SelfInvest. Neben der klassischen Chartanalyse gehören Auction Market Theory und Market Profile sowie automatisierte Handelssysteme zu seinen Steckenpferden.

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