22.11.2023 19:24:40

Scholz: Entscheidung zu Haushalt zügig, aber nicht überhastet treffen

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angesichts der aktuellen Haushaltskrise zugesichert, "zügig, aber nicht überhastet" eine Lösung zu präsentieren, um die im Haushalt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Milliardenlücke zu schließen. Zuvor war bekannt geworden, dass der Bundestag kommende Woche den Bundeshauhalt 2024 nicht beraten wird. Die Konsequenzen müssten sorgfältig überprüft werden.

"Das soll sehr zügig und sehr zeitnah erfolgen, und das kann auch zügig und zeitnah erfolgen", sagte Scholz auf einer Pressekonferenz mit Blick auf die Haushaltsgespräche. Allerdings fände er es "sehr richtig", dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Investitionsmöglichkeiten, die sich mit dem Klima- und Transformationsfonds verbinden, die Auswirkungen auf den Haushalt sorgfältig überprüft werden "von der Regierung, von den Regierungsfraktionen, aber auch von den Oppositionsfraktionen".

Es sollten "alle Fragen beantwortet werden", so Scholz. Ihm sei wichtig, "dass niemand, wenn jetzt bald die Entscheidungen getroffen werden, das Gefühl hat, das sei über seinen Kopf geschehen."

Es sei außerdem klar, dass die Regierungsfraktionen den festen Willen hätten, sehr schnell diese Entscheidung durchzuführen. Er deutete an, dass es keinen radikalen Kurswechsel in der Haushaltspolitik geben wird. Laut Scholz werden die Regierungsfraktionen dafür sorgen, "dass das, was wir uns vorgenommen haben für einen guten Zusammenhalt in Deutschland, für die Weiterentwicklung unseres Sozialstaates, für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft, auch tatsächlich weiter verfolgt werden kann, dass wir die ökologische Transformation hinbekommen, die wichtig ist für unsere globale Wettbewerbsfähigkeit und für den Schutz des Klimas."

Daher sei der "Ehrgeiz und der Wille da, das gut und richtig, zügig, aber nicht überhastet zu machen", so der Bundeskanzler.

In der Bundesregierung laufen aktuell unter Hochdruck Gespräche, wie die Haushaltspolitik angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts geändert werden soll. Das Karlsruher Gericht hatte mit Blick auf den Nachtragshaushalt 2021 geurteilt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht als Mittel für den Energie- und Klimafonds umgewidmet werden dürfen. Dieser Fonds wurde in den Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt.

Das Urteil hat nach Ansicht der Bundesregierung auch Konsequenzen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Regierung, der im Herbst 2022 nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs zur Abfederung des Energiepreisschocks mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet wurde.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

November 22, 2023 13:25 ET (18:25 GMT)

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