06.03.2022 13:34:39

ROUNDUP: Krankenkassenbeiträge könnten im nächsten Jahr steigen

BERLIN (dpa-AFX) - Auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen könnten 2023 steigende Beiträge zukommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), bei einem erwarteten Defizit der Kassen von rund 17 Milliarden Euro im nächsten Jahr "lässt sich das nicht vollständig vermeiden".

Der SPD-Politiker betonte zugleich: "Wir werden versuchen, die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen - indem wir Effizienzreserven nutzen, die Rücklagen der Krankenkassen anpassen und den Steuerzuschuss erhöhen." Ohne eine zusätzliche Finanzspritze wären deutliche Beitragssteigerungen unumgänglich.

Zu den Gründen für das im nächsten Jahr erwartete Finanzloch sagte Lauterbach: "Wir haben in der letzten Legislatur die Leistungen für gesetzlich Versicherte erheblich verbessert. Das kostet." Außerdem seien mit der Corona-Krise Einnahmen mit noch schwerwiegenderen Konsequenzen weggebrochen. "Die Schere geht immer weiter auseinander." Die Koalition werde darauf in Kürze mit einem Finanzierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung reagieren.

Vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkrankenkassen (GKV) kam Kritik: "Um den Gesundheitsfonds mit genug Geld zu versorgen, will die Politik erneut nach den Rücklagen der Krankenkassen greifen und die Beiträge erhöhen. Das halten wir für den falschen Weg", teilte GKV-Sprecher Florian Lanz mit. Stattdessen forderte der GKV eine Anpassung der Mehrwertsteuer für Medikamente und die vollständige Gegenfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Dies würde rund 15 Milliarden Euro bringen, höhere Beitragszahlungen könnten so vermieden werden.

In diesem Jahr bekommen die Kassen schon einen deutlich aufgestockten Zuschuss von 28,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Damit soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag vorerst bei 1,3 Prozent stabil gehalten werden. Die konkrete Höhe ihres Zusatzbeitrags legen die Kassen selbst fest, sie können vom Durchschnittswert abweichen. Der gesamte Beitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns./sam/DP/zb

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