04.10.2022 19:13:38

RBB-Affäre: Generalstaatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus

BERLIN (dpa-AFX) - In der Affäre rund um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen ausgeweitet. Ein Behördensprecher bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass diese sich nun auch gegen zwei Führungskräfte aus der aktuellen Geschäftsleitung des ARD-Senders richteten. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Dabei geht es laut Behördensprecher um den Verdacht der Untreue und Beihilfe zur Untreue mit Blick auf die Einführung eines variablen Vergütungssystems und Gehaltfortzahlungen an Mitarbeiter, die keine Beschäftigung mehr ausüben.

Die dpa hat beim RBB eine Stellungnahme angefragt. Der Vorsitzende des Kontrollgremiums Rundfunkrat, Ralf Roggenbuck, sagte der dpa auf Anfrage, dass es an diesem Mittwoch ein Gespräch zwischen ihm, seiner Stellvertreterin und Interims-Intendantin Katrin Vernau geben werde, bei dem auch die Ermittlungen angesprochen werden sollten.

Bislang ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger, ihren Ehemann und ehemaligen "Spiegel"-Journalisten Gerhard Spörl und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsannahme. Es gilt bis zur Aufklärung die Unschuldsvermutung.

Die Affäre war durch Medienberichte zu Vorwürfen der Vetternwirtschaft und des Filzes ins Rollen gekommen. Es geht etwa um umstrittene Beraterverträge für ein inzwischen auf Eis gelegtes Bauprojekt des öffentlich-rechtlichen Senders, nicht offen gelegte Bonus-Zahlungen für Führungskräfte, eine kräftige Gehaltserhöhung für Schlesinger, die Abrechnung von Essen mit geladenen Gästen in ihrer Privatwohnung auf RBB-Kosten, umstrittene Reisen sowie Coaching-Aufträge für Schlesingers Ehemann bei der landeseigenen Messe Berlin. Wolf war dort auch in Personalunion ebenfalls Chefkontrolleur.

Der Messe-Aufsichtsrat hatte vor einiger Zeit speziell dazu mitgeteilt, dass eine Compliance-Untersuchung ergeben habe, dass mit Blick auf das öffentliche Vergaberecht keine Verstöße vorliegen und die Vergabe der Aufträge für die Messe korrekt abgelaufen sei./rin/DP/stw

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