21.11.2019 17:23:00

Grasser-Prozess - Zeugin: Kein Hinweis auf Meischberger bei "Karin"

Im Grasser-Prozess hat Donnerstagnachmittag eine in Liechtenstein einvernommene Mitarbeiterin der Compliance-Abteilung der Hypo Investment Bank (HIB) Liechtenstein zu den dortigen Konten ausgesagt. Laut Gabriele M. gab es in der Bank keinen Anhaltspunkt dafür, dass beim Konto "Karin" der Zweitangeklagte Walter Meischberger berechtigt wäre - wie er behauptet.

Beim Konto "Karin" waren Ernst Plech und seine Ehefrau eingetragen, im Todesfall sollte ihr Sohn eintreten. Auf das Konto "Karin" floss ein Drittel der nach Liechtenstein via Omega übertragenen Buwog-Millionenprovision.

Im Herbst 2009 wurde im Zuge von Medienberichten bekannt, dass die Gelder auf den drei Konten nicht aus Immobiliengeschäften in Osteuropa, wie der Bank gegenüber angegeben worden sei, sondern aus einer Provision bei der Bundeswohnungs-Privatisierung im Jahr 2004 stammten, schilderte die Zeugin. Daher habe die Bank Meischberger und seine Anwälte zu einer Besprechung geholt. Meischberger habe bei dieser Besprechung am 2. Oktober 2009 überraschenderweise gesagt, dass das Konto "Karin" immer schon sein Konto gewesen sei.

Ein Liechtensteiner Anwalt habe von einer "verdeckten Treuhandschaft" Plechs für Meischberger gesprochen. Von einem "Bankfehler", also einem Fehler beim Ausfüllen der Formulare, sei aber nicht die Rede gewesen. Die fehlerhafte Erfassung könnte ja auch durch einen Fehler des wirtschaftlich Berechtigten zustande gekommen sein. "Wie das entstanden ist, das haben wir nicht weiter nachverfolgt". Ein Konto mit einer verdeckten Treuhand hätte die Bank aber gar nicht gemacht, verwies die Zeugin auf die liechtensteinischen Bankvorschriften. Dazu hätte man einen Anwalt oder Notar bei der Gründung einschalten müssen.

Aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen von Meischberger bei der Besprechung und einer Mitteilung von Plech habe die Bank dann beim "Karin"-Konto den Kontoinhaber geändert - auf Meischberger. Eine rückwirkende Änderung sei im System der Bank gar nicht möglich gewesen. Betreffend der Investitionen in Australien, die vom Konto "Karin" erfolgten, habe Meischberger ein Foto einer Immobilie gezeigt.

Meischberger habe bei dieser Besprechung auch einen "Monolog" über seine Leistungen für die Buwog-Provision gehalten. Dabei habe er erläutert, dass er den notwendigen Preis für die Buwog in einem komplexen Modell "errechnet" habe. So sei er zu dem Preis für die Bundeswohnungen gekommen, der bei nahezu einer Milliarde Euro liegen sollte. Für seine Rechnungen habe er nur öffentlich zugängliche Informationen verwendet.

Meischberger habe damals auch erwähnt, er habe drei bis vier Monate vor dem Zuschlag mit dem - mittlerweile - verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider dazu Kontakt gehabt, weil Kärnten ein Vorkaufsrecht auf die Bundeswohnungen hatte. Der Kontakt zu Haider sei aber vor der Abgabe der Angebote gewesen. Sie habe Meischbergers Ausführungen zur Buwog-Provision in einem Aktenvermerk festgehalten, so die Zeugin.

HIngegen sagt Meischberger im laufenden Strafprozess aus, der Tipp sei von Haider gekommen, mit dem er in der heißen Phase der Buwog-Vergabe telefoniert habe. Dann habe er den Tipp, wieviel man in der zweiten Runde bieten müsse, weitergegeben an die Immofinanz, und dafür seien 9,6 Millionen Euro Provision geflossen. Laut Anklage kam die Information vom Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser - was dieser bestreitet.

Die Zeugin erläuterte auch, dass man Meischberger bzw. seinen Anwalt - den nunmehr mitangeklagten Gerald Toifl - gefragt habe, ob in Österreich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (Beitrag zur Untreue) oder nur ein Finanzstrafverfahren anhängig sei. Denn nach der damaligen Rechtslage in Liechtenstein ergab sich daraus ein wesentlicher Unterschied: "In Liechtenstein waren damals Finanzstraftaten keine Vortaten zur Geldwäscherei". Die damalige Antwort des Anwalts: Es sei nur ein Finanzstrafverfahren anhängig.

(Schluss) gru/stf/tsk

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