05.12.2019 14:39:00
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Grasser-Prozess - Zeuge belastet Wicki: Falsche Angaben zu Mandarin
Wicki habe ihm bei der Kontoeröffnung gesagt, wirtschaftlich Berechtigte am Mandarin-Konto sei seine eigene Mutter. Deren Mutter - also seine Großmutter - sei kürzlich verstorben und die Mutter erwarte eine größere Erbschaft. Fast drei Jahre später habe Wicki plötzlich der Bank in einer "Beichte" eröffnet, dass er das Konto als Treuhandkonto genutzt habe, weil sich die Erbschaft seiner Mutter verzögert habe. "Da bin ich aus allen Wolken gefallen", sagte der Zeuge Wolfgang Z.
Denn er habe im Kundenprofil die Angaben von Wicki zu seiner Mutter eingetragen und auch die diversen Geldeingänge mit Einnahmen aus der Erbschaft erklärt, sagte der Zeuge. "Es muss immer der Zweck der Transaktionen mit dem Kundenprofil übereinstimmen". Das Mandarin-Konto sei auch kein Treuhandkonto gewesen, das hätte man eintragen müssen. Wicki habe in seiner "Beichte" gesagt, er habe vergessen das der Bank mitzuteilen. "Das hat dann ziemlichen Stress in der Bank verursacht. Das hat uns in den größten Politikskandal der Nachkriegsgeschichte hineinmanövriert."
Am Mandarin-Konto waren zuerst 500.000 Euro vom Konto "400.815" bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein eingegangen, wo Walter Meischberger als Kontoinhaber eingetragen war, das aber laut Anklage Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist. Da er sich den Beleg nicht ausgehoben habe, wo der Name Meischberger daraufstand, habe er angenommen, es sei Geld von der Erbschaft der Mutter von Frau Wicki. Denn Wicki habe er schon jahrelang gekannt als Vermögensverwalter und er hatte mit ihm gute Geschäftsbeziehungen. Daher hatte er auch keine Bedenken, als große Bargeldeinzahlungen auf das Mandarin-Konto kamen, die von Wickis Chauffeur in die Bank gebracht wurden - einmal waren es 290.000 Euro, ein anderes Mal 443.000 Euro.
Nach Wickis "Beichte" sei er in der Bank unter Druck gekommen, habe aber mittels eines aufgezeichneten Telefonats beweisen können, dass ihm Wicki wirklich diese Angaben zur Erbschaft seiner Mutter gemacht habe. Dadurch sei er entlastet worden, so der Zeuge heute. Die Bank habe Wicki irreführende Angaben vorgeworfen. Die Raiffeisenbank Liechtenstein sei als Tochterbank der Raiffeisenbank Kleinwalsertal, also Tochter einer österreichischen Bank, besonders betroffen gewesen.
Wicki habe dann der Bank einen Kreditvertrag der Mandarin mit Meischberger vorgelegt. Bis dahin habe er nichts von einem Kreditvertrag gewusst, sagte der Zeuge. Auch wenn Wicki damals, bei der 500.000 Euro-Überweisung vom Konto 400.815, den Kreditvertrag vorgelegt hätte, wäre die Transaktion nicht genehmigt worden. "Das wäre ein No", sagte der Zeuge. Bei Treuhandkonten habe man - auch damals schon - jede Transaktion genau dokumentieren müssen. Laut Anklage wurde der Kreditvertrag im Nachhinein angefertigt, um die wahren Hintergründe der Transaktion zu verdecken - was die Angeklagten bestreiten.
Auf das Mandarin-Konto wurde auch vom Meinl Bank-Konto der Ferint AG der Ertrag aus dem Hypo-Genussschein überwiesen. Das ist das sogenannte "Schwiegermuttergeld", das Grasser nach seinen Angaben von seiner Schwiegermutter in der Schweiz in bar erhalten hatte, in bar nach Österreich transferierte und bei der Meinl Bank bar auf ein Konto der Gesellschaft Ferint einzahlte.
Die von Wicki angegebene große Erbschaft seiner Mutter nach dem Tod ihrer Mutter machte übrigens laut Anklage 34.000 Euro aus, die unter vier Kindern aufgeteilt wurde.
Im November 2009, nachdem die Medienberichte über die Buwog-Affäre auftauchten und Meischberger und Peter Hochegger eine Selbstanzeige machten, wurde das Mandarin-Konto bei der RBL gesperrt.
(Schluss) gru/stf/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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