18.12.2019 17:06:00

Grasser-Prozess - Mit neuer Sitzordnung den Geldflüssen auf der Spur

Zwei Jahre nach Beginn des Grasser-Prozesses hat heute am 131. Verhandlungstag Richterin Marion Hohenecker einen lang gehegten Wunsch der meisten Angeklagten und Verteidiger erfüllt - und trotzdem wenig Begeisterung geerntet. Inhaltlich ging es heute um das Ferint-Konto bei der Meinl-Bank, wo Grasser das angebliche "Schwiegermuttergeld" von 500.000 Euro nach Bankschluss und ohne Beleg einzahlte.

Zum Ende des heutigen Verhandlungstages ergriff Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser das Wort und betonte, dass er bei Banken ein gern gesehener Kunde war - gegenteilige Aussagen eines Zeugen seien ein Missverständnis. Probleme mit Bankkonten habe er erst seit der "medialen Vorverurteilung", nunmehr sei er für die Banken ein "rotes Tuch".

Den Tag begann Richterin Hohenecker mit dem Angebot, die Angeklagten und Anwälte könnten ihre jetzigen Plätze gegen die Anklagebank eintauschen, wie sie immer gefordert haben. Denn da heute einige Angeklagte nicht erscheinen mussten, sei nun genug Platz auf der Anklagebank. Die Begeisterung hielt sich bei Verteidigern und Angeklagten in Grenzen, zum Schluss des heutigen Tages meinte der mitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, dass die Anklagebank zwar mehr Überblick gewähre, aber die Bank wohl aus dem 19. Jahrhundert stamme, "als niemand größer als 1,45 Meter war".

Er hätte daher gerne sowohl die bessere Position im Gerichtssaal, als auch Sessel und Tisch statt der Anklagebank, so der Angeklagte zur Richterin. Was wiederum die Schöffen, die sich seit Prozessbeginn im Dezember 2017 nie zu Wort gemeldet hatten, veranlasste darauf hinzuweisen, dass sie auch nicht besser sitzen.

Der für heute geladene Zeuge Günter Weiss, ehemals Vorstand bei der Meinl Bank, wurde rund fünf Stunden zum "Schwiegermuttergeld" und zum Ferint-Konto gefragt. Er erzählte, wie er große Geldsummen - einmal 100.000, einmal 330.000 Euro - nach Ende der Bank-Öffnungszeiten und ohne Beleg von Grasser entgegengenommen hatte. Dass er dies nicht entsprechend dokumentiert hatte, sei ein Fehler gewesen, so der Zeuge. Die restlichen 70.000 Euro wurden über Überweisung von einem Treuhänder einbezahlt.

Dass er das Bargeld von Grasser nochmals gestückelt habe und statt 100.000 Euro vier mal je 25.000 Euro in bar einzahlte, sei ebenfalls ein Fehler gewesen. Er habe das deswegen gemacht, damit die Zahlungen im Radar der Notenbankprüfungen nicht auffallen, sagte der Zeuge sinngemäß.

Die halbe Million Euro am Ferint-Konto wurde zunächst in Meinl-Wertpapiere investiert. Im Dezember 2006 habe Grasser dann angeregt, einen Hypo-Alpe-Adria-Bank-Genusschein zu kaufen. Die Meinl Bank zeichnete den Genussschein, der ein ertragreiches Investment war. Grassers Name schien nicht auf. Im Februar 2009 ließ Grasser dann das um den Ertrag vermehrte Geld, 784.000 Euro, auf das Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin in Liechtenstein überweisen.

Grasser habe ihm gesagt, das Geld sei von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota zur Veranlagung gekommen, sagte Weiss. Daher habe er sich auch nicht gewundert, dass im Jahr 2010, als die Nationalbank bei einer Meinl-Bank-Prüfung wissen wollte, wer hinter dem Ferint-Konto stehe, Grassers Schwiegermutter alsWwirtschaftlich Berechtigte angegeben wurde. Auch die betagte Mutter des am Konto zeichnungsberechtigten Wirtschaftstreuhänders Heinrich Schwägler, Irma T., wurde (mit ihrem Mädchennamen) als zweite Wirtschaftlich Berechtigte angegeben.

Laut Anklage gehörte das Geld nicht der Schwiegermutter, sondern Grasser selber, der es dann auf dem Konto der Mandarin mit seinem Anteil aus der Buwog-Provision vermischt habe. Grasser weist das zurück.

Morgen, Donnerstag, soll der Banker Julius Meinl als Zeuge aussagen. Er erscheint aber nicht persönlich, er wird via Videokonferenz aus Prag zugeschaltet.

(Schluss) stf/gru/tsk

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