21.11.2019 12:53:00
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Grasser-Prozess - Meischberger-Berater: Konto "Karin" war kein Thema
Der heutige Zeuge Peter B. hatte im Oktober 2008 die Betreuung der Meischberger-Konten in der HIB übernommen, weil Meischbergers bisheriger Bankberater Christoph W. und dessen Kollege Günter L. sich selbstständig machten. Dabei ging es um drei Konten, 400.815 sowie die Konten Natalie und Nati, so der Zeuge.
Wie auch schon W. und L. bereits in der Hauptverhandlung ausgesagt haben, sagte auch der heutige Zeuge, dass auf ein Konto nur derjenige Zugriff hatte, der wirtschaftlich Berechtigter oder Zeichnungsberechtigter ist. Beides war laut Kontoöffnungsformular Meischberger bei "Karin" nicht. Es waren dies der mitangeklagte Makler Ernst Karl Plech und seine Ehefrau. Im Todesfall der beiden wäre das Vermögen von rund 2,5 Mio. Euro an den Sohn der Familie übergegangen.
Zur Einordnung: Meischberger behauptet, die Konten "Karin", "Natalie" und "400.815" - auf die die Provision der Buwog-Privatisierung geflossen ist - gehören alle ihm. Laut Anklage gehört "Karin" allerdings Plech und "400.815" Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der ehemalige Minister und Plech bestreiten das. Bei "400.815" ist Meischberger als Kontoinhaber eingetragen.
Nach anfänglichen Verbindungsproblemen bei der Videokonferenz mit Liechtenstein sagte der heutige Zeuge B. zu der Übertragung von Aktien der Meinl International Power (MIP) an die Gesellschaft Mandarin aus. Im Management der MIP saß damals der nunmehr Erstangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Meischberger wollte, als die Aktionäre der MIP dem Management Druck machten, bei der Hauptverhandlung sein Stimmrecht im Sinne seines Freundes Grassers nutzen. Jedoch wollte Meischberger dabei nicht namentlich aufscheinen.
Die HIB hätte das Stimmrecht ausüben können, aber angeben müssen, dass der wahre wirtschaftlich Berechtigte Meischberger ist. Das wollte Meischberger aber nicht. Um dies zu vermeiden hätte die HIB selber die Aktien kaufen können. Dies lehnte der Berater aber aufgrund der kurzen Zeit, die dafür zur Verfügung stand, ab. "Ich bin lange im Bankgeschäft. Wenn man etwas hauruck macht kommt selten was gescheites raus", so der Banker zu Richterin Marion Hohenecker. Und der Zeuge ergänzte: "Im Nachhinein bin ich froh dass ich es nicht gemacht habe." Letztlich übertrug Meischberger die MIP-Aktien auf das "Mandarin-Konto" bei der Raiffeisenbank in Liechtenstein.
Als die Richterin auf eine Aussage eines anderen Liechtensteiner Bankberaters Bezug nahm, dass er ihr kein Konto in Liechtenstein einrichten würde, sorgte der Zeuge für allgemeine Heiterkeit im Gerichtssaal. "Ich würde Sie schon nehmen, es kommt darauf an wieviel Geld Sie veranlagen können." Und er legte noch nach: "Wenn wir keine Politiker, keine Anwälte, keine unbescholtene Richterin mehr nehmen können, dann wird die Kundengruppe entsprechend klein." Bei Politikern müsse man aber zwei mal hinschauen.
(Schluss) stf/gru/itz
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