10.12.2019 16:09:00

Grasser-Prozess- Liechtensteinbank mit Geldwäscheverdacht zu Mandarin

Die dritte Zeugin des heutigen Tages im Grasser-Prozess, Verena F.-B., war früher Compliance-Beauftragte bei der Raiffeisenbank Liechtenstein, wo die Offshore-Gesellschaft Mandarin ihr Konto hatte. Die Bank habe im März 2010 eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der Geldwäschemeldestelle in Liechtenstein gemacht, weil die Vorgänge um die Mandarin "nicht ganz plausibel" waren, so die Zeugin.

"Wir konnten eine Vortat zur Geldwäsche nicht ausschließen", so die per Videokonferenz aus Liechtenstein zugeschaltete Zeugin. Denn bei der Prüfung der Transaktionen hätten diese nicht mit dem Kundenprofil, das bei der Bank hinterlegt war, zusammengepasst. Daher habe man eine Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) in Liechtenstein gemacht.

Ihr sei auch komisch vorgekommen, dass der Vermögensverwalter Wicki vom Mandarin-Konto 84.000 Euro für Gebühren an seine Vermögensverwaltungsgesellschaft PAP abgebucht habe, wo er doch dann behauptete, die Mandarin gehöre ihm, so die Zeugin. Dann hätte er sich ja selber Gebühren verrechnet. Auf das RBL-Konto der Mandarin wurden hohe Bareinzahlungen von Wicki gemacht, 500.000 Euro kamen vom Hypo Investment Bank Liechtenstein-Konto "400.815", auf dem ein Teil der Buwog-Provision war, und über 700.000 Euro kamen von der Ferint, wo Grasser das Geld seiner Schwiegermutter gewinnbringend angelegt haben will.

Die frühere RBL-Compliance-Beauftragte schilderte auch ein Gespräch mit dem damals für die Mandarin zuständigen Bankberater Wolfgang Z.: Dieser habe ihr damals unter vier Augen gesagt, dass er vom Schweizer Vermögensverwalter Wicki zur Mandarin angelogen worden wäre, was ihm Wicki eingestanden habe. Wicki würde das aber nie öffentlich zugeben, habe Z. gemeint.

Auf viele konkrete Fragen der Richterin Marion Hohenecker konnte die Zeugin mangels Erinnerung nicht genau antworten. Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, hakte nach, ob es damals überhaupt möglich gewesen wäre, dass auf einem Konto Gelder verschiedener wirtschaftlich Berechtigter hin- und hertransferiert würden. Auf dem Mandarin-Konto sei nur ein wirtschaftlich Berechtigter genannt gewesen, daher müssen die ganzen Vermögenswerte diesem zugeordnet werden, so die Zeugin Verena F.-B. Für den Fall, dass etwa ein Rechtsanwalt über ein Konto Gelder mehrerer Mandanten laufen lasse, müsse für jede Transaktion klargestellt werden, wer jeweils der Eigentümer des Geldes sei.

Auch der Rechtsanwalt des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, hatte Fragen an die Zeugin. Ob sie damals festgestellt hätte, dass Grasser der wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin gewesen wäre? Im Dokument der Bank dazu sei das nicht festgehalten, aber aufgrund von Transaktionen, die man nicht mit der Feststellung zum wirtschaftlich Berechtigten abgleichen konnte, sei damals zumindest die Frage aufgeworfen worden. So sei Walter Meischberger ja Grassers Trauzeuge gewesen, und Geld, das von Grassers Schwiegermutter stammen soll, sei über das Konto gegangen. "War Grasser der wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin?" wollte Ainedter wissen. "Das kann ich nicht sagen", genau deswegen habe man ja die Verdachtsmeldung gemacht, so die Zeugin. "Ich gebs auf", konzedierte der Anwalt.

(Schluss) gru/stf/kan

APA

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