31.05.2023 20:18:38

GNW-Adhoc: Berliner Tageszeitung: Strafanzeige in Berlin gegen Elon Musk und Twitter wegen möglichen Betrugs zum Nachteil der Nutzer

^BERLIN, May 31, 2023 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die BERLINER TAGESZEITUNG berichtet

heute, dass bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Elon

Musk eingereicht wurde, Aktenzeichen: 253 UJs 1012/23, in der behauptet wird,

dass Musk die Kreditkarten von Twitter-Nutzern belastet, die verifizierten

Twitter-Accounts aber zuvor ohne Angabe von Gründen von Twitter gesperrt wurden.

Quelle: https://www.BerlinerTageszeitung.de/wirtschaft/269895-criminal-

complaint-in-berlin-germany-against-elon-musk-and-twitter-for-possible-fraud-to-

the-detriment-of-twitter-users.html

"Das Sperren von Nutzerkonten ist bei Twitter an der Tagesordnung, aber dass sie

dann ständig die Kreditkarten der Nutzer belasten, macht die Sache brisant und

beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Berlin (Bundesrepublik Deutschland).

In jedem Fall stellt sich die Frage, wie viel Macht einem Medium wie Twitter

überhaupt zugestanden werden kann und wann die Aufsichtsbehörden zum Schutz der

Twitter-Nutzer eingreifen sollten."

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass gegen Elon Musk ermittelt wird, denn

auch gegen den Tesla-CEO Elon Musk läuft derzeit eine Anlegerklage. In der Klage

geht es um Musks Tweets im August 2018 mit der verfrühten Ankündigung, er wolle

das Elektroautounternehmen von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür

gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von

Investoren gab.

"Elon Musk hat gelogen", sagte ein Anwalt der Klägerinnen. US-Richter Edward

Chen (Richter des United States District Court for the Northern District of

California) hatte bereits im Jahr 2022 festgestellt, dass die Aussagen von Musk

in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hatten.

"Wir werden den Fall weiterhin aufmerksam verfolgen und über weitere

Entwicklungen berichten, sobald neue Informationen vorliegen. Es bleibt

abzuwarten, wie sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Elon Musk und Twitter

entwickeln und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten."

In sachlicher Hinsicht ist anzumerken, dass gemäß Artikel 48 der Charta der

Grundrechte der Europäischen Union für Angeklagte und Beschuldigte die

Unschuldsvermutung gilt, die auch im Falle der Strafanzeige gegen Elon Musk

wegen "mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der Twitter-Nutzer" gelten muss.

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Ein Foto zu dieser Ankündigung ist verfügbar unter :

https://www.globenewswire.com/NewsRoom/AttachmentNg/f3c50532-be3a-

4bad-8e85-7253731d594c

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