30.06.2024 14:39:39

Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel

PARIS/BERLIN (dpa-AFX) - In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler von Montag an Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stoße aber häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird.

Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte. Die Regelung zur Kenntlichmachung sogenannter "Shrinkflation" hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, als viele Menschen über hohe Lebensmittelpreise klagten und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

Ruf nach Kennzeichnung von Mogelpackungen auch in Deutschland

Verbraucherschützer fordern auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für entsprechende Produkte. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden", sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele Beschwerden verzeichnet wie noch nie. Einige Hersteller reduzieren die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es demnach bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den meisten Fällen sind Markenartikel betroffen. "Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, Michael Knobloch. "Die Verärgerung der Menschen ist riesig."

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Das Vorhaben befindet sich nach Angaben eines Sprechers weiterhin in der Ressortabstimmung. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, konnte mit den anderen Bundesministerien dazu leider bislang keine Einigung gefunden werden. "Da viele Lebensmittel in der gleichen Verpackung in mehreren Mitgliedsstaaten vermarktet werden, sind zudem einheitliche europäische Anforderungen besonders sinnvoll."/evs/DP/nas

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