06.07.2023 20:18:38
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EU-Kommission hat Bedenken bei Amazon-Übernahme von iRobot
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission überprüft die milliardenschwere Übernahme der für Roboter-Staubsauger bekannten Firma iRobot durch Amazon. "Die Kommission befürchtet, dass Amazon durch die Übernahme in der Lage wäre, den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter zu beschränken", teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstagabend mit. Amazon will seine Rolle im vernetzten Zuhause mit dem Kauf ausbauen. Als das Vorhaben vor knapp einem Jahr bekannt wurde, war iRobot inklusive ausstehender Schulden mit rund 1,7 Milliarden Dollar (derzeit 1,56 Mrd Euro) bewertet worden.
Bekannt ist iRobot vor allem für seine selbstfahrenden Roomba-Sauger. Neuere Modelle erstellen dabei mit Hilfe von Kameras einen 3D-Scan des Haushalts und sollen dank künstlicher Intelligenz zum Beispiel auf dem Boden liegenden Kabeln oder Hundekot ausweichen. Angle stellte für die Zukunft auch Haushaltsroboter mit Greifarmen in Aussicht. IRobot war ein Pionier bei Robo-Saugern, inzwischen gibt es solche Geräte von vielen Anbietern.
Als Begründung für die vorläufigen Bedenken hieß es vonseiten der Kommission unter anderem, Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindere, Saugroboter auf dem Online-Marktplatz von Amazon zu verkaufen. Zudem könnte das Großunternehmen beispielsweise Wettbewerber vom Markt ausschließen, indem es sie daran hindere, die "Works with Alexa"-Zertifizierung zu verwenden, beziehungsweise den Zugang zu erschweren. Mit der Zertifizierung wird sichergestellt, dass ein Gerät mit der Sprachassistentin Alexa kompatibel ist.
Amazon teilte mit, man arbeite weiterhin mit der Europäischen Kommission zusammen und konzentriere sich darauf, die Fragen und Bedenken zu beantworten. iRobot sei im intensiven Wettbewerb mit anderen Staubsaugerherstellern. Die Kommission betont, dass ihre Bedenken vorläufig sind. Sie werde die Auswirkungen des Vorhabens nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen, so die Behörde. Sollten sich die Bedenken erhärten, könnte die Kommission beispielsweise Auflagen für die Übernahme erteilen./mjm/DP/he
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