24.01.2014 16:42:51

DGAP-News: RCM Beteiligungs AG

DGAP-News: RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft beschließt Rückkauf eigener Aktien

RCM Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

24.01.2014 16:42

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft hat beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2013 erteilten Genehmigung, eigene Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen. Dazu sollen in der Zeit vom 27. Januar 2014 bis zum 30. April 2015 insgesamt 370.000 eigene Aktien der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20 a WpHG unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft. Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierböse an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen um nicht mehr als 20 Prozent über- oder unterschreiten.



Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen jeweils wöchentlich auf ihrer Internetseite (www.rcm-ag.de) im Bereich Investor Relations bekannt geben.

RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft

Der Vorstand

24.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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