24.01.2014 16:42:51
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DGAP-News: RCM Beteiligungs AG
RCM Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
24.01.2014 16:42
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft hat beschlossen, entsprechend der
von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2013 erteilten
Genehmigung, eigene Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen. Dazu sollen in
der Zeit vom 27. Januar 2014 bis zum 30. April 2015 insgesamt 370.000
eigene Aktien der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft zurückgekauft werden.
Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf
der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20 a WpHG unter
Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr.
2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der
RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO
2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der RCM Beteiligungs
Aktiengesellschaft.
Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierböse an
den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen um nicht mehr als
20 Prozent über- oder unterschreiten.
Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen jeweils wöchentlich auf ihrer Internetseite (www.rcm-ag.de) im Bereich Investor Relations bekannt geben.
RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand
24.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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