FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
WKN 606900 ISIN DE0006069008
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 23. Juni 2017, 11.00 Uhr, in der Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 15.450.769,89
a) |
einen Betrag von EUR 10.203.195,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
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b) |
den verbleibenden Betrag von EUR 5.247.574,89 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
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Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
10.468 Stück eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 11 der Satzung
Die bisherige Regelung in § 11 der Satzung der FRoSTA AG zur Aufsichtsratsvergütung stammt noch aus der Zeit, als die Gesellschaft
unter Hochseefischerei Nordstern AG firmierte und ausschließlich auf dem Gebiet der Fischerei tätig war. Ziel war es, die
Höhe der Aufsichtsratsvergütung auch an der Höhe der ausgeschütteten Dividende zu orientieren. Dies hatte zur Folge, dass
seither der variable Vergütungsteil gegenüber dem fixen Vergütungsteil einen wesentlich größeren Anteil an der Gesamtvergütung
des Aufsichtsrats hatte.
Der Umfang der Arbeitsbelastung und das Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder entwickeln sich aber in aller Regel nicht
parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage des Konzerns. Vielmehr wird häufig gerade
in schwierigen Zeiten, in denen eine variable Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der
Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des
Aufsichtsrats soll daher mit nachfolgendem Beschlussvorschlag der fixe Vergütungsteil einen größeren Anteil an der Gesamtvergütung
des Aufsichtsrats erhalten.
Zugleich soll der variable Vergütungsteil noch mehr auf die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Gewinns ausgerichtet werden.
Als sinnvollste Kennziffer erscheint hierfür das Konzernjahresergebnis pro Aktie. Daher soll die bisherige Regelung in § 11
der Satzung entsprechend auf diese Kennziffer umgestellt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
§ 11 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
'1. |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss eines Geschäftsjahres neben dem Ersatz seiner Auslagen einschließlich
der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung von EUR 20.000,00 jährlich, die sich um EUR 500,00 je EUR 0,10
erhöht, um den das Konzernjahresergebnis pro Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr EUR 2,00 pro Aktie übersteigt.
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2. |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter des Vorsitzenden das Eineinhalbfache dieser Vergütung.
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3. |
Die feste Vergütung ist mit Abschluss des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, der ergebnisabhängige Betrag mit der Feststellung
des Jahresabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat.
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4. |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige
Vergütung.'
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b) |
Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen
Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet erstmals für das am 1. Januar 2017 begonnene Geschäftsjahr
Anwendung.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
Mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dirk Ahlers,
sowie des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Oswald Barckhahn.
Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs.
1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wobei davon zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß den
Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger Vorstand der Gesellschaft, wohnhaft in Hamburg, und
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b) |
Herrn Oswald Barckhahn, Kaufmann, President Europe bei Jacobs Douwe Egberts, wohnhaft in Amsterdam/Niederlande,
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als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung
ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt.
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 der Satzung der
Gesellschaft vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung, also auf den Beginn des 2. Juni 2017, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
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FRoSTA AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49-69-12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
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Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in der
Regel der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen
bedarf nicht der Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet
unter
www.frosta-ag.com/Investor Relations/Hauptversammlung |
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen
keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte
mit ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum
Ablauf des 21. Juni 2017 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus bieten wir form-
und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail im
Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
(inkl. Anfahrtsskizze) stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung |
zur Verfügung.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
FRoSTA AG Frau Birgit Renken Am Lunedeich 116 27572 Bremerhaven Telefon: +49-471-9736-403 Telefax: +49-471-75163 E-Mail: renken@frosta.de
Bremerhaven, im April 2017
Der Vorstand
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