22.08.2016 15:05:11

DGAP-HV: Deutsche Geothermische Immobilien AG

DGAP-HV: Deutsche Geothermische Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.09.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Geothermische Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

22.08.2016 15:05

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Geothermische Immobilien AG



Frankfurt am Main

ISIN: DE000A161226 WKN: A16122

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 30. September 2016 um 14:00 Uhr in der Frankfurter Gesellschaft Siesmayer Straße 12 60323 Frankfurt stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dgi.ag/hauptversammlung-2016.htm abrufbar. Sie werden während der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in seiner Sitzung am 29. Juli 2016 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Professor Christian Langbein scheidet mit Wirkung zum 30. September 2016 aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Herrn Professor Christian Langbein mit Wirkung zum 1. Oktober 2016

Herrn Professor Dr. Volker Riebel, Honorarprofessor an der EBZ Business School (Bochum), Aachen

zum Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt satzungsgemäß für die restliche Amtszeit des Ausscheidenden.

Herr Professor Riebel ist in folgenden Aufsichtsräten vertreten:

* Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der ARBIREO Capital AG, Frankfurt

* Mitglied des Aufsichtsrates und des Strategieausschusses der BUWOG AG, Wien (ATX, SDAX)

* Vorsitzender des Beirates der NetSec GmbH&Co. KG, Düren

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Marcus Opitz und Herr Ulrich Schmid wurden vom Amtsgericht Frankfurt zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a. Herrn Dr. Marcus Opitz, selbständiger Kaufmann, Geschäftsführer der OP Advisory GmbH, Köln

Herr Dr. Opitz ist Aufsichtsratsmitglied der Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt/Main

sowie

b. Herrn Ulrich Schmid, Geschäftsführender Gesellschafter der CAM GmbH (München), Bad Wiessee

Herr Ulrich Schmid ist in keinen weiteren Aufsichtsräten vertreten.

mit Wirkung ab Beschlussfassung zu diesem TOP 4 zu Aufsichtsmitgliedern der Gesellschaft zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Jeanette Lichtenstern, Wirtschaftsprüferin, Landsberg, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. September 2016 (Freitag) zugehen:

Deutsche Geothermische Immobilien AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstraße 67 74321 Bietigheim-Bissingen Telefax: (07142) 788667-55 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Freitag, den 23. September 2016 (24.00 Uhr), bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Eintrittskarte, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Eintrittskartenbestellung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Weitere Einzelheiten hierzu werden den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Geothermische Immobilien AG Kaiserstraße 8 60311 Frankfurt Fax: 069 67 77 99 59

E-Mail: bieber@dgi.ag

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.dgi.ag/InvestorRelations/Hauptversammlung2016 zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Frankfurt, im August 2016

Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG





22.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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