21.05.2024 18:03:00

COFAG-Ausschuss - "Unverständnis" bei Wolf über Aktenlieferung

Der Unternehmer Siegfried Wolf hat am Dienstag "mit Unverständnis" auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VfGH) reagiert, wonach das Finanzministerium Akten und Unterlagen zur Steuerprüfung des Unternehmers an den COFAG-Untersuchungsausschuss liefern muss, auch wenn die Prüfung derzeit noch läuft. Er habe von der Entscheidung des VfGH über die Homepage des Gerichtshofs sowie danach über die Medien erfahren, erklärte der Wolf in einer Presseaussendung.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bzw. seine nachgeordneten Behörden haben unmittelbar nach der Einsetzung des COFAG-U-Ausschusses angeforderte Akten betreffend Wolf, so auch den Steuerakt, vorgelegt. Die Vorlage von Akten und Unterlagen zur Steuerprüfung hingegen verweigerte das Ressort mit der Begründung, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Gegenstand eines Untersuchungsausschusses könne aber nur ein "abgeschlossener Vorgang" im Bereich der Vollziehung sein. Durch die Vorlage dieser Akten und Unterlagen würde zudem die "rechtmäßige Willensbildung" des Ministers oder ihre "unmittelbare Vorbereitung" beeinträchtigt, argumentierte das Ressort.

Dem widersprach der VfGH in seiner Entscheidung. Der Finanzminister habe nämlich nicht begründet, "worin seine Willensbildung oder deren Vorbereitung im laufenden Verfahren besteht oder inwiefern diese durch die Vorlage beeinträchtigt werden würde". Ebenso wenig habe der Finanzminister dem U-Ausschuss gegenüber begründet, dass eine Aktenvorlage seinen Verantwortungsbereich so beeinträchtigen würde, dass dies der Gewaltenteilung widerspräche, argumentierte der VfGH. Daher habe das Ressort auch alle angeforderten Akten und Unterlagen vorzulegen. Die Weigerung, Akten vorzulegen, könne nicht mit dem pauschalen Hinweis auf ein laufendes Verfahren begründet werden.

Wolf verwies nun am Dienstag auch darauf, das er bereits am 2. Mai Beschwerde gegen die Auslieferung seines Steuerakts erhoben habe. Über diese Beschwerde sei aber bis heute nicht entschieden worden. Das Büro des Verfassungsgerichtshofes habe Wolf mitgeteilt, dass darüber erst in der nächsten Sitzungsperiode entschieden werde - "also nachdem die Akten geliefert wurden und der COFAG U-Ausschuss beendet ist", hieß es in der Aussendung.

Abgesehen davon, "dass ein effizienter Rechtsschutz zur Wahrung essenzieller Grundrechte Einzelner gegenüber dem Untersuchungsausschuss offenkundig fehlt", werde Siegfried Wolf "alles unternehmen, um seine Rechte zu wahren, selbst wenn dafür der Staat selbst in Anspruch genommen werden muss", hieß es seitens des Unternehmers am Dienstag.

hac/phs

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