Aktionärs-Klage |
07.07.2022 17:03:00
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Causa Wirecard: OGH bestätigt Gerichtsstand in Wien
Ein Wirecard-Aktionär hatte vor dem Handelsgericht Wien sowohl einen ehemaligen Wirecard-Aufsichtsrat mit Wohnsitz in Österreich, als auch den ehemaligen Abschlussprüfer von Wirecard, EY mit Sitz in München, geklagt. Nun ist klar, dass das Handelsgericht eine internationale Zuständigkeit für die Klage gegen EY hat. Der Beschluss stütze sich auf Unionsrecht, schreibt die "Presse". Konkret auf Art. 8 Nr. 1 der EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung in Zivil- und Handelssachen). "Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden", ist es demnach unter bestimmten Bedingungen möglich, die Klage gegen alle vor dem Gericht des Ortes zu führen, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat. Und zwar wenn "zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten".
Der Aktionär habe sich unter anderem darauf berufen, dass der Aufsichtsrat seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichts Wien habe. Als Mitglied des Wirecard-Aufsichtsrats habe er EY beauftragt. Beide hätten ihre gesetzlichen Aufsichts- und Prüfpflichten verletzt. Wäre die Bilanzmanipulation jedoch schon früher bekannt geworden, hätte er nicht in Wirecard-Aktien investiert und keinen Schaden erlitten, argumentierte der Kläger. Das Gericht muss nun aber erst inhaltlich klären, ob tatsächlich eine Haftung besteht oder nicht.
tsk/itz
(APA)
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