18.03.2021 10:33:00
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Bank-Austria-Klauseln für Internetbanking-Schutzpaket unzulässig
Zu einer der monierten Klauseln legte die Bank Berufung ein, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag in einer Aussendung berichtete. Die Konsumentenschützer sind wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bank-Austria-Pakets vor Gericht gezogen. Sämtliche der Bestimmungen hält das Handelsgericht für unzulässig.
Einige der als rechtswidrig beurteilten Klauseln beziehen sich auf den Versicherungsschutz, weisen aber nicht auf die bestehenden Haftungsregeln des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) 2018 hin. Dadurch wird den Versicherungsnehmern laut Urteil suggeriert, dass sie ein Schadensrisiko für missbräuchliche Zahlungsvorgänge tragen müssten, obwohl sie laut ZaDiG für diese Schäden keine Haftung trifft. Gegen diesen Teil des Urteils wehrte sich die beklagte Bank laut VKI.
Gegen die anderen als gesetzeswidrig erachteten Klauseln hat die Bank hingegen dem VKI zufolge keine Berufung eingelegt. Unzulässig sind laut Gericht auch Bestimmungen, wonach kein Schutz besteht, wenn eine Überweisung auf einem öffentlich zugänglichen Gerät, etwa in einem Internetcaf?, getätigt wurde. Dies ist laut Urteil aus mehreren Gründen gröblich benachteiligend - unter anderem, weil es keinen Zusammenhang zwischen einem möglichen Phishingangriff und der Nutzung eines solchen Geräts geben muss.
Intransparent ist für das Gericht die Klausel zu Meldepflichten im Fall eines Betrugsverdachts. Es bleibe nämlich unklar, ob man sich an die Polizei und an die angeführten Bank-Hotlines wenden muss oder ob eine der genannten Stellen ausreicht. Nach dem Willen der Bank Austria soll der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder gar wegfallen, wenn ein Kunde nur bei einer der beiden Hotlines anruft, aber keine Anzeige bei der Polizei erstattet, so der VKI.
Von der Bank Austria hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage, dass das Produkt "Just in Case" von den Kunden sehr gut angenommen werde. "Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wir werden in Berufung gehen, darüber hinaus kommentieren wir laufende gerichtliche Verfahren grundsätzlich nicht", teilte ein Sprecher mit.
(Schluss) snu/gru
APA
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